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Bußgelder in Europa

Italien: Fahrverbote in Südtirol für Fahrzeuge ohne KAT und Zweitakter

NEU ab 1. September 2009: weniger Verkehrsschilder in Deutschland

Neu in Holland: neue Fahrbahnmarkierungen regeln Geschwindigkeit

Neu seit März 2009: Verschärfte Strafen in Italien

Bußgelder in Europa, Ergänzungen Warnweste, Lichtpflicht, Drängler und Raser einschließlich der Landesinformationen:  Stand Februar 2009

Rauchverbote und geplante Rauchverbote in Europa (Stand Mai 2007)

Änderungen ab Februar 2009 bei den Bussgeldern für Handyvergehen !!

Überarbeitete Bussgelder in Europa: Stand Juli 2009
(Erhöhung der Busgelder bei Verstoß gegen die Lichtpflicht und Rauchverbot in der Türkei)

Autobahngebühren/ Vignettengebühren, Bussgelder bei fehlenden Vignetten: Stand Juli 2008

Verjährungsfristen im Ausland (Stand August 2008) - am Ende der Länderübersicht !

Bussgeld im Ausland ab 2011

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Grenzüberschreitende Bußgeldahndung Künftig werden im Ausland begangene Verkehrsverstöße auch in Deutschland geahndet. Anerkannt und vollstreckt werden Entscheidungen anderer EU-Mitgliedstaaten über die Verhängung von Geldstrafen und Geldbußen einschließlich Verfahrenskosten, Entschädigungen für das Opfer und Geldauflagen für Opferunterstützungsorganisationen. Dies gilt grundsätzlich für gerichtliche Entscheidungen. Behördliche Entscheidungen können nur dann über die Ländergrenzen hinweg geahndet werden, wenn sie vor einem auch für Strafsachen zuständigen Gericht angefochten werden können.

Eine Vollstreckung in Deutschland findet bei Geldbußen über 70 Euro statt. Laut ACE werden bei der „Vollstreckungsgrenze“ von 70 Euro die Verfahrenskosten mit eingerechnet. Auch geringere Bußgelder können auf diese Weise mit einem „Kostenzuschlag“ vollstreckungsfähig gemacht werden.

Der ACE wirft der Bundesregierung vor, sie habe über diese Sachverhalt nie informiert und stattdessen mit dem Hinweis auf die „Vollstreckungsgrenze“ zahlreiche Regelbußen auf EUR 70,00 erhöht. Autofahrer könnten sich dadurch über den Tisch gezogen fühlen, kritisiert der ACE.

Bußgelder, die deutlich über der Ahndung vergleichbarer Delikte in Deutschland liegen, sind ohnehin zulässig. Es bleibt allerdings der Grundsatz der Fahrerhaftung gewahrt. Ist nicht erwiesen, dass der Fahrer einen Verkehrsverstoß begangen hat, kann nicht nach dem im übrigen EU-Ausland häufig praktizierten Prinzip der Halterhaftung geahndet werden. Innerhalb von zwei Wochen kann Einspruch gegen die verhängte Sanktion bei einer deutschen Behörde eingelegt werden. Wird dem nicht stattgegeben besteht immer noch ein Einspruchsrecht gegenüber der ausländischen Behörde. Mit dieser muss jedoch in der Landessprache kommuniziert werden. Der Rahmenbeschluss zum "EU-Knöllchen" wird mittlerweile von 22 Mitgliedsstaaten der Europäischen Union angewendet. Der ACE fürchtet, international tätige Inkassounternehmen könnten mit dem Eintreiben von Bußgeldern das große Geschäft machen.

Für die Richtigkeit der Angaben übernehmen wir trotz sorgfältiger Recherche keine Gewähr. Ergänzungen und Änderungen bauen wir gerne ein, wenn wir Sie von Euch erhalten.
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Hinweis: Strafen für Drogen am Steuer werden in den meisten Ländern ähnlich Alkohol am Steuer behandelt! Führerscheinmassnahmen, sowie in schweren Fällen auch Freiheitsstrafen sind nicht einheitlich geregelt.
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Alle Angaben in €.  In einigen Ländern wird die Strafe nach Tagessätzen (TS) bemessen. Der Tagessatz richtet sich nach dem jeweiligen Einkommen. In Ländern mit Linksverkehr werden Unfälle auf der falschen Seite nicht von der Versicherung übernommen.
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Albanien
Promillegrenze 0,0
Deutsche Botschaft in Tirana 00355 4 27 45 05
Internationale Vorwahl 00355
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Belgien
Alkohol am Steuer: ab 140 € (Promillegrenze: 0.5)
20 km/h zu schnell ab 100 €
Rotlichtverstoß ab 150 €
Überholverstoß ab 150 €
Parkverstoß  ab 50 €
Handy am Steuer ab 100 €
Fehlende Warnweste nach DIN 471 (orange/rot/gelb): 50 bis 1375 €
Achtung: ab 1.März 2007 gilt eine geänderte Rechts- vor Links-Regelung !!! Der "Rechtsfahrer" hat absoluten Vorrang!

In Belgien kann es passieren, dass die Ordnungshüter bis zum Bezahlen der Buße an Ort und Stelle das Auto festhalten. In den meisten anderen Ländern wird von gestoppten Verkehrssündern an der Kontrollstelle eine Kaution oder Sicherheitsleistung gefordert, die in ihrer Höhe weitestgehend der späteren Strafe entspricht. Insofern wird der Einzug der Geldbuße faktisch sichergestellt. Wird man zwar geblitzt, aber nicht angehalten, sollte man sich gleichwohl nicht allzu sicher fühlen. Als Verkehrssünder bleibt man in ausländischen Computersystemen oft über mehrere Jahre hin registriert - der nächste Auslandsurlaub kann also durchaus ein böses Erwachen mit sich bringen. Die Verjährungsfrist bei Verkehrsverstößen beträgt in der Regel ein Jahr.

Das bestehende Rauchverbot am Arbeitsplatz und in allen öffentlichen Gebäuden wurde per 1. Jänner 2007 auf Restaurants erweitert. Rauchen ist hier nur noch in Raucherräumen erlaubt, in denen jedoch nur Getränke und keine Speisen serviert werden dürfen. Von dem Rauchverbot nicht betroffen sind Bars und Cafés.

Deutsche Botschaft in Brüssel 0032 2-77 41 911
Internationale Vorwahl 0032
Telefonauskunft National 1407
Telefonauskunft International 1404 
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Bosnien-Herzogowina
Alkohol am Steuer: ab 150 € (Promillegrenze: 0.5)
20 km/h zu schnell ab 15 €
rote Ampel ab 150 €
Überholverstoß ab 150 €
Parkverstoß  20 €
Handy am Steuer ab 10 €
Verstoss gegen die Lichtpflicht (alle Strassen) am Tag: 15 €

Deutsche Botschaft in Sarajewo 00387 33 27 50 00
Internationale Vorwahl 00387
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Bulgarien
Alkohol am Steuer: ab 200 € (Promillegrenze: 0.5)
20 km/h zu schnell ab 20 €
rote Ampel ab 30 €
Überholverstoß ab 40 €
Parkverstoß  ab 40 €
Handy am Steuer 15 €
Fehlende Vignette ab 50 €
Vignetten-Gebühren: 5 € (7 Tage), 13 € (1 Monat), 34 € (1 Jahr)
Zusätzlich Sondermauten für Brücken, Tunnel etc. und City-Maut

Deutsche Botschaft in Sofia 00359-91 83 80
Internationale Vorwahl 00359
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Dänemark
Alkohol am Steuer: bis 1 MV* (Promillegrenze: 0.5)
20 km/h zu schnell 70-270 €
Rotlichtverstoß 135-200 €
Überholverstoß 140 €
Parkverstoß  70 €
Handy am Steuer 70 €
Verstoss gegen die Lichtpflicht (alle Strassen) am Tag: ab 70 €  (ca. 500 Kronen)

Alkohol am Steuer*:
MV entspricht einem Nettomonatsverdienst

Geplantes Rauchverbot:
Ab 15. August 2007 wird in Dänemark der Griff zum Glimmstängel in Restaurants, Kneipen, in öffentlichen Gebäuden und auf Plätzen verboten sein. Auch in Büros, Erziehungseinrichtungen, im öffentlichen Nahverkehr und in Kantinen darf dann nicht mehr geraucht werden. Ursprünglich sollte das Rauchverbot in Dänemarks Öffentlichkeit schon am 1. April in Kraft treten, wurde dann aber auf den 15. August verschoben, um den Einrichtungen die Gelegenheit zu geben, Ausweichplätze für Raucher einzurichten.

Deutsche Botschaft in Kopenhagen 0045-35 45 99 00
Internationale Vorwahl 0045
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Deutschland
Alkohol am Steuer: ab 500 € (Promillegrenze: 0.5)
20 km/h zu schnell bis 35 €
Rotlichtverstoß 90-320 €
Überholverstoß 30-250 €
Parkverstoß  ab 10-70 €
Handy am Steuer 40 €
Missachtung der Abstandsregelung zum vorausfahrenden Fahrzeug:
Weniger als 15 m Abstand bei Tempo 100-130 km/h: 100 € + 1 Monat Fahrverbot
Weniger als 10 m Abstand bei Tempo 100-130 kmh/: 150 € + 2 Monate Fahrverbot
Weniger als 5 m Abstand bei tempo 100-130 km/h: 200 € + 3 Monate Fahrverbot
Bei Geschwindigkeiten über 130 km/h und fehlendem Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug, kann das Bussgeld 250 € betragen
Nichtbeachtung von Blinklichtern an Bahnübergängen: 150 € + 1 Monat Fahrverbot
Umfahren von Halbschranken an Bahnübergängen: 450 € + 3 Monate Fahrverbot

Ab 1. September 2009 tritt eine Reform der STVO in Kraft.

Bussgeldrechner: http://www.verkehrsportal.de/cgi-bin/bussgeldrechner.cgi
Bussgeldrechner Abstandsverstösse: http://www.autokiste.de/verkehrsrecht/abstandsrechner.htm
Bussgeldrechner Tempoverstösse: http://www.autokiste.de/verkehrsrecht/bussgeldrechner.htm
Übersicht Verkehrsrecht: http://www.autokiste.de/psg/verkehrsrecht/index.htm
Bussgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

Geplantes Rauchverbot:
Das geplante deutschlandweite Rauchverbot für Gaststätten und andere öffentliche Gebäude ist offenbar vom Tisch. Nach Medienberichten will das Bundeskabinett lediglich ein Eckpunktepapier verabschieden. Dieses sieht ein Rauchverbot nur für bundeseigene Ministerien und Behörden vor. Statt dessen sollen die Länder den Nichtraucherschutz in Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten und Restaurants durchsetzen. Gegen eine bundeseinheitliche Regelung waren aufgrund der Föderalismusreform rechtliche Bedenken des Innen- und Justizministeriums laut geworden.

Internationale Vorwahl 0049
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Estland
Alkohol am Steuer: bis 1150 € (Promillegrenze: 0.0)
20 km/h zu schnell bis 35 €
rote Ampel ab 15 €
Überholverstoß ab 15 €
Parkverstoß  bis 70 €
Handy am Steuer ab 15 €
Verstoss gegen die Lichtpflicht (alle Strassen) am Tag: ca. 192 € (bis 3000 Kronen)

Deutsche Botschaft in Tallinn 00372-62 75 300
Internationale Vorwahl 00372
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Finnland
Alkohol am Steuer: ab 15 TS*  (Promillegrenze: 0.5)
20 km/h zu schnell ab 70 €
rote Ampel ab 8 TS*
Überholverstoß ab 5 TS*
Parkverstoß  10-40 €
Handy am Steuer bis 80 €
Verstoss gegen die Lichtpflicht (alle Strassen) am Tag: 50 €
Warnweste bei Unfall: bislang noch ohne Bußgeld, aber das Tragen wir empfohlen! (Stand 1.3.07)
Nach jedem Unfall mit Personenschaden ist die Polizei zu verständigen!

*TS entspricht einem Tagessatz entsprechend dem Monatsverdienst

Deutsche Botschaft in Helsinki 00358-458 58 0
Internationale Vorwahl 00358
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Frankreich
Alkohol am Steuer: ab 135 € (Promillegrenze: 0.5)
20 km/h zu schnell ab 135 €
Rotlichtverstoß ab 90 €
Überholverstoß ab 90 €
Parkverstoß  ab 10 €
Handy am Steuer ab 35 €
Warwestenpflicht ab Juli 2008 (Bugeld bei Verstössen noch unbekannt!)
Lichtpflicht (alle Strassen) ist derzeit nur eine Empfehlung ! - kein Bussgeld
Streckenbezogene Maut - Zusätzlich Sondermauten für Brücken, Tunnel etc. und City-Maut

Die Polizei interveniert nur bei Personenschäden oder Straftaten. Hohe Strafen bei Geschwindigkeitsdelikten. Überschreiten des Tempolimits um 40 km/h hat den sofortigen Führerscheinentzug zur Folge.
Trunkenheit am Steuer wird mit Bußgeldern von EUR 290,- bis EUR 4.360,- geahndet (Haftstrafen von 2 Monaten bis 2 Jahre). Die französische Polizei verlangt in der Regel zur Sicherstellung von Strafverfolgung und -vollstreckung eine Kaution in Höhe der Mindeststrafe. Wird die Sicherstellung nicht erbracht, kann das Fahrzeug bis zur Bezahlung sichergestellt werden.

In Frankreich kann es passieren, dass die Ordnungshüter bis zum Bezahlen der Buße an Ort und Stelle das Auto festhalten. In den meisten anderen Ländern wird von gestoppten Verkehrssündern an der Kontrollstelle eine Kaution oder Sicherheitsleistung gefordert, die in ihrer Höhe weitestgehend der späteren Strafe entspricht. Insofern wird der Einzug der Geldbuße faktisch sichergestellt. Wird man zwar geblitzt, aber nicht angehalten, sollte man sich gleichwohl nicht allzu sicher fühlen. Als Verkehrssünder bleibt man in ausländischen Computersystemen oft über mehrere Jahre hin registriert - der nächste Auslandsurlaub kann also durchaus ein böses Erwachen mit sich bringen.
In Frankreich beträgt die Verfolgungsverjährungsfrist bei Verkehrszuwiderhandlungen ein Jahr. Die Vollstreckungsverjährungsfrist für diese Zuwiderhandlungen beträgt zwei Jahre und beginnt mit Rechtskraft der richterlichen Entscheidung. Bei Straftaten beträgt die Verfolgungsverjährungsfrist drei Jahre - die Vollstreckungsverjährungsfrist je nach Delikt zwei oder fünf Jahre.

Seit 1. Februar 2007 gilt ein Rauchverbot auf allen geschlossenen und überdachten Plätzen, die öffentlich oder aber Arbeitsstellen sind. Für Bars, die Zigaretten verkaufen, Hotels, Restaurants, Cafes, Spielkasinos und Diskotheken gilt noch eine Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2008. Danach darf auch hier nicht mehr geraucht werden, es sei denn, die Betreiber richten spezielle Raucherräume ein, in denen allerdings durch das Personal keine Bewirtung stattfinden darf. Auf der Straße und in Privaträumen kann man weiterhin rauchen.
Wer künftig in Bahnhöfen, Büros, Schulen und Universitäten raucht, muss mit einer Strafe von 68 Euro rechnen. Auch in allen französischen Zügen ist seit Dezember 2005 das Rauchen tabu. Wer dennoch in Zügen und den Verkehrsmitteln des öffentlichen Nahverkehrs zum Glimmstängel greift, riskiert in Frankreich 45 Euro.

Radfahrer müssen bei schlechten Sichtverhältnissen seit 1. September 2008 eine Warnweste tragen.
Die Weste ist grundsätzlich außerhalb geschlossener Ortschaften sowie nachts, in der Dämmerung und bei Nebel und Regen auch am Tage Pflicht.  Zuwiderhandlungen werden vom 1. Oktober 2008 an mit einer Geldbuße in Höhe von 35 Euro geahndet.

Bussgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

Deutsche Botschaft in Paris 0033-1 53 83 45 00
Internationale Vorwahl 0033
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Griechenland
Alkohol am Steuer: ab 100 € (Promillegrenze: 0.5)
20 km/h zu schnell 50 €
rote Ampel 350 €
Überholverstoß bis 350 €
Parkverstoß ab 40 €
Handy am Steuer ab 50 €
Streckenbezogene Maut - Zusätzlich Sondermauten für Brücken, Tunnel etc. und City-Maut

Nach einem Verkehrsunfall werden meist bei Vorlage der Rechnung Sachschäden nicht in voller Höhe vergütet. Bei hohen Schäden sollte nach Möglichkeit ein griechisches Gutachten vorgelegt werden. Wird nach einem Verkehrsunfall ein Strafverfahren eingeleitet, sollte möglichst rasch ein Rechtsanwalt beigezogen werden (z.B. ÖAMTC-Schutzbrief-Notruf, österr. Botschaft).

Deutsche Botschaft in Athen 0030-210 725 12 05
Internationale Vorwahl 0030
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Großbritannien (Linksverkehr)
Alkohol am Steuer: bis 6500 € (Promillegrenze: 0.8)
20 km/h zu schnell ab 75 €
rote Ampel ab 120 €
Überholverstoß ab 120 €
Parkverstoß  ab 40 €
Handy am Steuer ab 75 €

Rufen Sie in jedem Fall bei Personenschaden nach einem Unfall die Polizei. Nach einem Verkehrsunfall unbedingt an Ort und Stelle die gegnerische Haftpflichtversicherung feststellen!

Am 25. Dezember verkehren in ganz Großbritannien keine öffentlichen Verkehrsmittel.
Am 26. Dezember fahren Bahnen, Busse und U-Bahnen nur eingeschränkt.
Fällt ein Feiertag auf einen Samstag oder Sonntag, so ist der darauffolgende Montag frei.

Geplantes Rauchverbot:
Wales und Nordirland führen im April 2007 Rauchverbote an allen Arbeitsplätzen, inklusive Restaurants, Pubs und Clubs ein und folgen damit dem Beispiel von Irland und Schottland (s.o.), die bereits seit März 2004 beziehungsweise März 2006 rauchfrei sind. England zieht im Sommer 2007 nach. Voraussichtlich ab Juli ist in England das Qualmen dann an allen Arbeitsplätzen ohne Ausnahme verboten. Betroffen sind alle Pubs und Clubs, inklusive jenen, die keine oder nur kalte Snacks anbieten.
Raucher, die auf ihren Glimmstängel partout nicht verzichten können, müssen dann also in ganz Großbritannien an die frische Luft. Abgetrennte Raucherräume wird es dort nirgends geben.
Wer sich nicht an die Rauchverbote hält, riskiert teilweise hohe Geldbußen.

Pannenhilfe: AA The Automobile Association http://www.theaa.com/
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Irland (Linksverkehr)
Alkohol am Steuer: ab 1270 € (Promillegrenze: 0.8)
20 km/h zu schnell ab 80 €
rote Ampel ab 80 €
Überholverstoß ab 80 €
Parkverstoß  ab 40 €
Handy am Steuer ab 60 €

Nach Verkehrsunfällen unbedingt an Ort und Stelle die gegnerische Haftpflichtversicherung (Plakette an der Windschutzscheibe) feststellen.

In Irland ist es seit März 2004 an fast allen Arbeitsplätzen, in geschlossenen öffentlichen Räumen und öffentlichen Transportmitteln verboten zu rauchen. Bei Nichtbeachtung des Verbotes drohen Geldbußen von bis zu 3.000 Euro.

Deutsche Botschaft in Dublin 00353-1 269 30 11
Internationale Vorwahl 00353
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Island
Alkohol am Steuer: ab 490 € (Promillegrenze: 0.5)
20 km/h zu schnell ab 70 €
rote Ampel ab 100 €
Überholverstoß ab 100 €
Parkverstoß  ab 10 €
Handy am Steuer 35 €
Verstoss gegen die Lichtpflicht (alle Strassen) am Tag: ca. 30 € (5000 Kronen)

Deutsche Botschaft in Reykjavik 00354 530 11 00
Internationale Vorwahl 00354
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Italien
Alkohol am Steuer: ab 540 € (Promillegrenze: 0.5)
20 km/h zu schnell ab 155 €
Rotlichtverstoß ab 155 €
Überholverstoß ab 75 €
Parkverstoß  ab 35 €
Handy am Steuer ab 155 €/ Fahrverbot
Fehlende Warnweste nach DIN 471 (orange/rot/gelb): 33,60 bis 137,55 €
Motorradhelm nicht entsprechend der DIN-Norm: Bussgeld nicht bekannt, das Motorrad wird einbehalten, eine Weiterfahrt wird nicht gestattet
Tempüberschreitungen um mehr als 10 km/h kosten jetzt 143 €,
40 km/h zu schnell mindestens 357 €.
Falschparker mit schwerwiegenden Verstößen (etwa unberechtigtes Parken auf Behinderten-Parkplätzen) 71 bis 286 €.
Verstoss gegen die Lichtpflicht (Autobahnen und ausserorts) am Tag: ab 38 €
Streckenbezogene Maut - Zusätzlich Sondermauten für Brücken, Tunnel etc. und City-Maut

In Italien muss bei Verstößen binnen der Vollstreckungsverjährungsfrist, die im Allgemeinen nach fünf Jahren ab Rechtskraft der Entscheidung eintritt, zwar theoretisch noch mit Zwangsmaßnahmen gerechnet werden. In der Praxis ist bei der Wiedereinreise nach Italien augenblicklich kaum mit Vollstreckungsmaßnahmen zu rechnen - eine Garantie dafür, dass solche nicht erfolgen, gibt es jedoch nicht!

Ein rigoroses Rauchverbot ist seit Jänner 2005 in ganz Italien gültig. In Gaststätten darf nur noch in Extraräumen mit eigener Lüftung geraucht werden. Gastwirten wird angeraten sich daran zu halten. Denn ihnen droht, wenn sie ein Auge zudrücken, ein erhebliches Bußgeld. Gäste mit Glimmstängel in der Hand müssen bis zu 250 Euro Strafe zahlen.

Bussgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

Italien erhöht die Verkehrsstrafen
Bereits seit März 2009 gelten in Italien erneut verschärfte Strafen für Verkehrsübertretungen: Wer seine Geldstrafe nicht sofort bar zahlen kann, muss damit rechnen, dass sein Auto bis zu 60 Tage "stillgelegt" wird. Das Fahrzeug wird aufbewahrt und die Autobesitzer müssen auch noch für die Kosten der Unterbringung aufkommen. Wer Glück und eine EC-Karte besitzt, wird von der Polizia di Stato noch bis zum nächsten Bankautomat eskortiert. Kreditkarten werden nicht akzeptiert.

Weitere Verschärfung: Wer das Tempolimit in Italien über 40 km/h überschreitet, verliert zusätzlich zur Geldstrafe auch noch den Führerschein für einen Monat. Das betrifft auch Ausländer. Wie hoch die Strafen in Italien sind, zeigt ein Blick auf die Alkoholdelikte:

Autofahrer, die in Italien mit einem Alkoholisierungsgrad zwischen 0,5 und 0,8 aufgehalten werden, zahlen zwischen 500 bis 2.000 Euro Strafe. Darüber hinaus wird der Führerschein drei bis sechs Monate lang entzogen.
Liegt die Alkoholisierung zwischen 0,8 und 1,5 sind es 800 bis 3.200 Euro und es drohen Gefängnisstrafen bis zu drei Monate. Der Führerschein ist sechs bis zwölf Monate weg.
Wer über 1,5 Promille hat, muss zwischen 1.500 bis 6.000 Euro Strafe rechnen und bis zu einem halben Jahr einsitzen. Der Führerschein ist ein bis zwei Jahre weg.
Im Falle eines Unfalles
Wer alkoholisiert einen Unfall verursacht, muss mit doppelt so hoher Geldbuße rechnen. Zudem wird der Pkw 90 Tage lang beschlagnahmt, wobei auch noch die Aufbewahrungskosten zu bezahlen sind. Wer Behörden gegenüber den Alkoholtest verweigert, muss mit Geldstrafen zwischen 2.500 und 10.000 Euro rechnen.

Seit 01.11.2009 (bis einschließlich 31.03.2010) wieder Fahrverbote in Südtirol
Mit bis zu 70 Euro kann ein Autofahrer verwarnt werden, wenn er die Fahrverbote für die Innenstadt vieler Südtiroler Gemeinden missachtet. In der Winterzeit wird in vielen Gemeinden ein Fahrverbot für Fahrzeuge mit „schlechter“ Schadstoffklasse verhängt. Der Grund besteht darin: besonders in der Winterzeit werden regelmäßig die Grenzwerte für Schadstoffe in der Luft überschritten, worauf die Behörden häufig mit Fahrverboten für den privaten Pkw-Verkehr reagieren.
 
In den Südtiroler Städten Bozen, Meran, Brixen und Bruneck sowie in den Gemeinden Leifers, Eppan, Lana, Algund, Vahrn, St. Lorenzen, Tirol, Branzoll, Marling, Burgstall, Tscherms, Pfatten werden  vom 1. November 2009 bis 31. März 2010 vorsorglich alle Fahrzeuge der Klassen Euro 0, Euro 1und alle Zweitakt-Motorräder (mit oder ohne Katalysator) von den Straßen Innerorts verbannt. Fahrverbote bestehen für diese Fahrzeuge an allen Wochentagen (mit Ausnahme von Samstag, Sonn- und Feiertagen) in den Zeiten von 07:00 bis 10:00 Uhr sowie von 16:00 bis 19:00 Uhr. Freie Fahrt haben nur Kraftfahrzeuge der Klassen Euro 2, Euro 3, Euro 4 und Euro 5.

Deutsche Botschaft in Rom 0039-06 49 213 1
Internationale Vorwahl 0039
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Kroatien
Alkohol am Steuer: ab 135 € (Promillegrenze: 0.0)
20 km/h zu schnell bis 70 €
Rotlichtverstoß ab 270 €
Überholverstoß ab 95 €
Parkverstoß  ab 40 €
Handy am Steuer 70 €
Fehlende Warnweste nach DIN 471 (orange/Gelb/rot): bislang noch ohne Bussgeld!
Verstoss gegen die Lichtpflicht (alle Strassen) am Tag: ca. 41 € (300 Kuna)
Streckenbezogene Maut - Zusätzlich Sondermauten für Brücken, Tunnel etc. und City-Maut

Rufen Sie nach einem Verkehrsunfall in jedem Fall die Polizei (sonst winkt eine Geldstrafe) und lassen Sie sich eine polizeiliche Unfallbestätigung ausstellen. Fahrzeuge mit auffälligem Karosserieschaden dürfen das Land nur mit polizeilicher Schadensbestätigung wieder verlassen.
Auch wenn Sie einen Verkehrsunfall melden und nur Ihr Fahrzeug beschädigt ist, müssen Sie mit einer Geldstrafe rechnen, so Sie den Unfall verursacht haben.
Bereits vorhandene Schäden sollten Sie bei der Einreise deklarieren.

Bei einem Verkehrsdelikt eines Ausländers kann der Reisepass bis zu 48 Stunden durch die Polizei einbehalten werden.

Deutsche Botschaft in Zagreb 00385-1 630 01 00
Internationale Vorwahl 00385
Pannenhilfe: Kroatischer Autoclub (HAK)
01-464 08 00
www.hak.hr
info@hak.hr
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Lettland
Alkohol am Steuer: ab 140 € (Promillegrenze: 0.5)
20 km/h zu schnell ab 10 €
rote Ampel ab 30 €
Überholverstoß ab 15 €
Parkverstoß  ab 5 €
Handy am Steuer 15 €
Verstoss gegen die Lichtpflicht (alle Strassen) am Tag: ca. 7 € (5 Lats)

Seit 1. Juli 2006 ist auch hier das Rauchen in Restaurants, Bars, Cafes und Diskotheken nur noch in speziellen, abgetrennten Räumen gestattet, die über eine eigene Belüftungsanlage verfügen. In Lokalen, die nicht entsprechend umgebaut werden, ist das Rauchen dann ganz verboten. Der Griff zum Glimmstängel ist künftig ebenfalls in öffentlichen Einrichtungen wie Kinos, Theater, Banken, Postämter und Sportstätten tabu. Raucher, die sich im Freien aufhalten, müssen einen Mindestabstand von zehn Metern zu öffentlichen Gebäuden einhalten. Ferner wird das Rauchen künftig auch in Treppenhäusern verboten sein.

Deutsche Botschaft in Riga 00371-7 08 51 00
Internationale Vorwahl 00371
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Lichtenstein
Promillegrenze: 0,5
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Litauen
Alkohol am Steuer: ab 290 € (Promillegrenze: 0.4)
20 km/h zu schnell ab 10 €
rote Ampel ab 110 €
Überholverstoß ab 110 €
Parkverstoß  ab 10 €
Handy am Steuer ab 10 €
Verstoss gegen die Lichtpflicht (alle Strassen) am Tag: ca. 15 € (bis 50 Litas)

Deutsche Botschaft in Vilnius 00370-5 210 64 00
Internationale Vorwahl 00370
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Luxemburg
Alkohol am Steuer: ab 145 € (Promillegrenze: 0.5)
20 km/h zu schnell ab 50 €
Rotlichtverstoß 145 €
Überholverstoß 145 €
Parkverstoß  ab 25 €
Handy am Steuer 75 €
Warnwestenpflicht teilweise auch für Fußgänger, Einsatz der Warnblinkanlage, Abbiegevorschriften usw. findet man im Detail hier: Neue Verkehrsregeln in Luxemburg ab 1.4.2008 (Verstöße werden mit Verwarnungsgeldern zwischen 24 und 145 € geahndet)

Deutsche Botschaft in Luxemburg 00352-45 34 45 1
Internationale Vorwahl 00352
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Malta (Linksverkehr)
Alkohol am Steuer: ab 480 € (Promillegrenze: 0.8)
20 km/h zu schnell ab 25 €
rote Ampel ab 25 €
Überholverstoß bis 60 €
Parkverstoß  ab 25 €
Handy am Steuer k.A.

Seit Oktober 2004 herrscht auf Malta in allen öffentlichen Einrichtungen, inklusive Kinos, Bars, Restaurants, Diskotheken, und Hotels ein Rauchverbot. Erlaubt ist das Rauchen nur noch in dafür extra gekennzeichneten Bereichen.

Deutsche Botschaft in Valletta 00356-21 33 65 31/20
Internationale Vorwahl 00356
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Mazedonien
Alkohol am Steuer: ab 65 € (Promillegrenze: 0.5)
20 km/h zu schnell ab 33 €
rote Ampel ab 65 €
Überholverstoß ab 65 €
Parkverstoß  ab 25 €
Handy am Steuer 40 €
Verstoss gegen die Lichtpflicht (alle Strassen) am Tag: ca. 32 € (2000 Dinar)
Streckenbezogene Maut - Zusätzlich Sondermauten für Brücken, Tunnel etc. und City-Maut

Es ist verpflichtend, nach einem Verkehrsunfall die Polizei zu verständigen. Lassen Sie sich auf jeden Fall eine schriftliche Unfallbestätigung ausstellen. Fahrzeuge mit auffälligem Karosserieschaden dürfen nur mit polizeilicher Schadensbestätigung das Land wieder verlassen.

Seit Jänner 2006 ist in allen öffentlichen Gebäuden und Büros sowie in Restaurants und Gaststätten das Rauchen verboten. Auch jede Werbung für Tabakprodukte wird untersagt. In Restaurants müssen für Raucher separate Räume eingerichtet werden, in denen aber weder Essen noch Getränke serviert werden dürfen. Bei Missachtung des Verbots drohen Geldstrafen in einer Höhe bis zu einer Viertel Million Denare (über 4.000 Euro).

Deutsche Botschaft in Skopje 00389-2 309 39 00
Internationale Vorwahl 00389
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Montenegro
Alkohol am Steuer: ab 60 € (Promillegrenze: 0.5)
20 km/h zu schnell ab 20 €
Rotlichtverstoß ab 20 €
Überholverstoß ab 20 €
Parkverstoß  ab 20 €
Handy am Steuer: 20 €
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Niederlande
Alkohol am Steuer: ab 250 € (Promillegrenze: 0.5)
20 km/h zu schnell ab 100 €
(detaillierte Liste Bussgelder bei Geschwindigkeitsverstößen)
Rotlichtverstoß ab 150 €
Überholverstoß 150 €
Parkverstoß  ab 50 €
Handy am Steuer 150 €
Ab 2009 gibt es in den Niederlanden spezielle Fahrbahnmarkierungen, die für die Regelung der jeweiligen Geschwindigkeit zuständig sind.

In den Niederlanden beträgt die Verfolgungsverjährungsfrist für Verkehrsverstöße in der Regel zwei Jahre. Die Vollstreckungsverjährung für Entscheidungen tritt nach zwei Jahren und acht Monaten ein. Die Frist beginnt dabei zu laufen, sobald das Urteil rechtskräftig wird.

Deutsche Botschaft in Den Haag 0031-342 06 00
Internationale Vorwahl 0031
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Norwegen
Alkohol am Steuer: ab 560 € (Promillegrenze: 0.2)
20 km/h zu schnell ab 395 €
Rotlichtverstoß 590 €
Überholverstoß 590 €
Parkverstoß  90 €
Handy am Steuer 150 €
Warnweste bei Unfall: 14-120 €
Verstoss gegen die Lichtpflicht (alle Strassen) am Tag: ca. 190 € (1500 Kronen)

Seit Juni 2004 ist auch in Norwegen in allen Gaststätten, Hotels und öffentlichen Verkehrsmitteln das Rauchen verboten. In Norwegen hat der Raucher selbst zunächst wenig zu befürchten. Bei Missachtung des Verbotes wird nicht der Raucher, sondern beispielsweise der Restaurantbesitzer zur Kasse gebeten. Bei wiederholtem und absichtlichem Verstoß gegen das Anti-Tabak-Gesetz kann das Lokal sogar geschlossen werden.

Ausführliche Informationen zu Bussgeldern in Norwegen:
http://www.reuber-norwegen.de/Fylker/NorwegenInfoVerkehrBuss.html
Deutsche Botschaft in Oslo 0047-23 27 54 00
Internationale Vorwahl 0047
================================================
Österreich
Alkohol am Steuer: ab 220 € (Promillegrenze: 0.5)
20 km/h zu schnell ab 20 €
Rotlichtverstoß ab 70 €
Überholverstoß ab 70 €
Parkverstoß  ab 20 €
Handy am Steuer ab 50 €
(Lichtpflicht am Tag missachtet: 15 € (bei einer Strafanzeige drohen bis zu 5000 €)
ACHTUNG: Die Lichtpflicht am Tag wurde wieder ausser Kraft gesetzt!!!
Warnweste: Das Mitführen einer Warnweste nach DIN 471 (orange/gelb/rot) ist derzeit NUR für Dienstfahrzeuge verpflichtend, Stand 1.3.07 für alle Fahrzeuge!

Fahren ohne Vignette (Pickerl): Ersatzmaut 120 € + Bussgeld ab 300 €
Die Jahresvignette für  Autobahnen kostet 73,80 €, 2 Monate 22,20 €,  10 Tages-Vignette 7,70 €
Zusätzlich Sondermauten für Brücken, Tunnel etc. und City-Maut

Deutschland und Österreich wenden ein Vollstreckungsabkommen an. So können österreichische Behörden, Bußgeldbescheide  zwangsweise beizutreiben.  Wird man aufgrund eines Verkehrsverstoßes direkt angehalten und verweigert man die Bezahlung der Strafe, muss man mit einer Strafverfügung rechnen, die in ihrer Höhe das Dreifache des ursprünglichen Betrags ausweist.

Seit 2005 herrscht in Österreich Rauchverbot in allen öffentlichen Gebäuden. Die Bezirksverwaltungsbehörde kann Strafen von bis zu 720 Euro verhängen - allerdings erst ab 2007. Per 1. Jänner 06 wurden auch alle Bahnhöfe rauchfrei. Bei größeren Stationen gibt es eigene Bereiche für Raucher. Wer sich nicht an die Bestimmungen hält, muss damit rechnen eine Reinigungsgebühr bezahlen zu müssen. Ab Oktober 06 heißt es auch in allen Speisewägen der ÖBB "Bitte nicht rauchen".

Bussgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

Deutsche Botschaft in Wien 0043 1-711 54 0
Internationale Vorwahl 0043
================================================
Polen
Alkohol am Steuer: ab 145 € (Promillegrenze: 0.2)
20 km/h zu schnell ab 10 €
Rotlichtverstoß ab 50 €
Überholverstoß ab 50 €
Parkverstoß  ab 20 €
Handy am Steuer 40 €
Verstoss gegen die Lichtpflicht (alle Strassen) am Tag: ca. 55 € (bis 200 Zloty)
Streckenbezogene Maut - Zusätzlich Sondermauten für Brücken, Tunnel etc. und City-Maut

In Polen muss jeder Unfall der Polizei gemeldet werden. Nach einem Unfall unbedingt an Ort und Stelle die gegnerische Haftpflichtversicherung feststellen. ÖAMTC-Mitgliedern hilft auch das nächste Büro des polnischen Schwesterclubs bei der Erledigung.
Achtung!
Aufgrund der stetig zunehmenden Kfz-Diebstahldelikte sind entsprechende Schutzmaßnahmen dringend zu empfehlen, z.B. Lenkradsperrstock, Alarmanlagen; kurzzeitige Vollkaskoversicherung.

Deutsche Botschaft in Warszawa 0048-22-58 41 700
Internationale Vorwahl 0048
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Portugal
Alkohol am Steuer: ab 250 € (Promillegrenze: 0.5)
20 km/h zu schnell ab 60 €
rote Ampel ab 100 €
Überholverstoß ab 120 €
Parkverstoß  ab 30 €
Handy am Steuer ab 120 €
Fehlende Warnweste nach DIN 471 (rot/orange/gelb)  60 €,  das Nichttragen einer Warnweste im Fall eines Unfalles 120-600 €
Streckenbezogene Maut - Zusätzlich Sondermauten für Brücken, Tunnel etc. und City-Maut

Geplantes Rauchverbot:
Auch in Portugal soll das Rauchen in der Öffentlichkeit verboten werden (terminliche Details leider unbekannt). Lediglich bei Fernzügen wird es dann noch Raucherwaggons geben.

Deutsche Botschaft in Lisabon 00351-21 881 02 10
Internationale Vorwahl 00351
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Rumänien
Alkohol am Steuer: ab 125 (Promillegrenze: 0.0)
20 km/h zu schnell ab 85 €
rote Ampel ab 55 €
Überholverstoß ab 85 €
Parkverstoß  ab 30 €
Handy am Steuer ab 30 €
Verstoss gegen die Lichtpflicht (Autobahnen und ausserorts) am Tag: ca. 20 € (80 RON)
Fehlende Vignette ab 80 €
Vignetten-Preise: 3 € (7 Tage), 7 € (30 Tage), 28 € (1 Jahr)
Zusätzlich Sondermauten für Brücken, Tunnel etc. und City-Maut

Nach einem Verkehrsunfall ist unbedingt die Polizei zu verständigen. Bis zu deren Eintreffen sollen die Fahrzeuge nicht verändert werden.
Fahrzeuge mit sichtbarem Karosserieschaden dürfen das Land nur mit polizeilicher Schadensbestätigung wieder verlassen, daher sind bestehende Schäden bei der Einreise unbedingt zu deklarieren.

Deutsche Botschaft in Sibiu 0040-269 211 133
Internationale Vorwahl 0040
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Russland
Verstoss gegen die Lichtpflicht (Autobahnen und ausserorts) am Tag: bis ca.200 €
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Schweden
Alkohol am Steuer: ab 180 € - früher nach TS* (Promillegrenze: 0.2)
20 km/h zu schnell ab 260 €
Rotlichtverstoß ab 130 €
Überholverstoß ab 150 €
Parkverstoß  ab 40 €
Handy am Steuer k.A.
Verstoss gegen die Lichtpflicht (alle Strassen) am Tag: ca. 43 € (400 Kronen)

*TS entspricht einem Tagessatz entsprechend dem Monatsverdienst

Autofahrer, die anlässlich der regelmäßigen Alkoholkontrollen alkoholisiert angetroffen werden, müssen mit empfindlichen Geldstrafen bis zum sofortigen Führerscheinentzug rechnen. Fahrzeuge können bei starkem Alkoholeinfluss des Fahrers und/oder großen Geschwindigkeitsüberschreitungen beschlagnahmt werden.

Seit 1. Juni 2005 wurde in Schweden ein umfassendes Rauchverbot erlassen. Das Gesetz verbietet seitdem das Rauchen in allen geschlossenen Räumen, in denen Getränke ausgeschenkt oder Speisen serviert werden. Weiterhin erlaubt ist der Griff zur Zigarette im Freiluftbereich der Kneipen, Cafes und Restaurants. Aktuell wird nicht gestraft, sondern die Bedienung weist auf das Rauchverbot hin, wer sich nicht daran hält wird zum Gehen aufgefordert.

Deutsche Botschaft in Stockholm 0046-8 670 1500
Internationale Vorwahl 0046
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Schweiz
Alkohol am Steuer: ab 380 € (Promillegrenze: 0.5)
20 km/h zu schnell ab 110 €
Rotlichtverstoß 160 €
Überholverstoß ab 150 €
Parkverstoß  ab 25 €
Handy am Steuer 65 €
Lichtpflicht (alle Strassen) am Tag ist bisher nur eine Empfehlung! - kein Bussgeld
Fehlende Vignette: Kaufgebühr + 65 €
Vignetten-Preis: 25 € (1 Jahr)
Zusätzlich Sondermauten für Brücken, Tunnel etc. und City-Maut

Fahren ohne Vignette
In der Schweiz gibt es eine Jahres-Vignette.
Hier drohen Strafen von 66 €, wenn man den gültigen Aufkleber,
zur Benutzung der eidgenössischen Autobahnen,
nicht an der Windschutzscheibe hat (Kosten: 27,50 €).
Die Plaketten gibt es bei Automobilclubs,
aber zum Beispiel auch an grenznahen Tankstellen

In der Schweiz verhängte Bußgeldbescheide können innerhalb der Vollstreckungsverjährungsfrist auf Schweizer Gebiet vollstreckt werden, etwa anlässlich eines erneuten Grenzübertritts. Übertretungen können drei Jahre lang verfolgt werden; die Strafe einer Übertretung selbst verjährt in zwei Jahren.

Im Schweizer Kanton Tessin wurde eine entsprechende Gesetzesvorlage im Oktober 05 verabschiedet. Die Tessiner Gastwirte haben nun ein Jahr lang Zeit, ihre Lokale den neuen Bestimmungen anzupassen. Demzufolge wird das Rauchen künftig in Räumen, in denen Getränke ausgeschenkt oder Speisen serviert werden, generell verboten sein, es sei denn, die Gaststätten verfügen über räumlich vollkommen abgetrennte und effizient belüftete Raucherzimmer. Ob solche eingerichtet werden, liegt in der Entscheidung der Lokalbetreiber.
Außerdem gilt in Schweizer Zügen und auf allen Bahnhöfen seit Dezember 05 Rauchverbot. Wer sich nicht daran hält, muss 25 Schweizer Franken (rund 16 Euro) zahlen.

Radarüberwachungsanlagen in der Schweiz
Bussgelder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

Deutsche Botschaft in Bern 0041-31 359 41 11
Internationale Vorwahl 0041
================================================
Serbien
Alkohol am Steuer: ab 55 €  (Promillegrenze: 0.5)
20 km/h zu schnell ab 20 €
rote Ampel 50 €
Überholverstoß ab 20 €
Parkverstoß  20 €
Handy am Steuer k.A.
Streckenbezogene Maut - Zusätzlich Sondermauten für Brücken, Tunnel etc. und City-Maut

Deutsche Botschaft in Belgrad 00381-11 3064 300
Internationale Vorwahl 00381
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Slowakei
Alkohol am Steuer: bis 230 €  (Promillegrenze: 0.0)
20 km/h zu schnell ab 160 €
rote Ampel bis 330 €
Überholverstoß bis 330 €
Parkverstoß  ab 135 €
Handy am Steuer 135 €
Warnweste bei Unfällen: Pflicht (Höhe des Bussgeldes nicht bekannt - Stand 1.3.07)
Fehlende Vignette bis 660 €
Vignetten-Preise: ca. 5 € (7 Tage), ca. 10 € (1 Monat),  ca. 36 € (1 Jahr)
Lichtpflicht (alle Strassen) bis 135 €

Deutsche Botschaft in Pressburg 00421-2 5920 4400/4440
Internationale Vorwahl 00421
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Slowenien
Alkohol am Steuer: ab 180 €  (Promillegrenze: 0.5)
20 km/h zu schnell bis 50 €
rote Ampel 250 €
Überholverstoß 170 €
Parkverstoß  ab 40 €
Handy am Steuer 120 €
Verstoss gegen die Lichtpflicht (alle Strassen) am Tag: ab 42 €
Tragen einer Warnweste bei Unfall
Fehlende Vignette 300 bis 600 €
Vignetten-Preise: 35 € (halbes Jahr), 55 € (1 Jahr)

Deutsche Botschaft in Ljubljana 00386-1 479 03 00
Internationale Vorwahl 00386

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Spanien - Achtung bei groben Verstößen drohen seit Mai 2008 auch Haftstrafen !!
Alkohol am Steuer: ab 300 €  (Promillegrenze: 0.5)
ab 1,2 Promille: Haftstrafe zwischen 3 und 6 Monaten.
20 km/h zu schnell ab 90 €
Bei Geschwindigkeiten über 200 km/h auf Autobahnen droht ein Freiheitsentzug zwischen 3 und 6 Monaten
Geschwindigkeiten innerorts über 110 km/h: 3-6 Monate Haftstrafe
Streckenbezogene Maut - Zusätzlich Sondermauten für Brücken, Tunnel etc. und City-Maut

In einigen Fällen lässt sich eine Haftstrafe in eine Geldbusse bis 144.000 € umwandeln. Die Höhe der Geldstrafe richtet sich nach dem einkommen des Täters.

Rotlichtverstoß ab 90 €
Überholverstoß ab 90 €
Parkverstoß  bis 90 €
Handy am Steuer ab 90 €
Fehlende Warnweste: bis 92 €

In Spanien können Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung je nach Schwere des Delikts nach drei Monaten, nach sechs Monaten oder nach ein Jahr nicht mehr verfolgt werden. Die verhängten Strafen selbst können ab Rechtskraft der zu Grunde liegenden Entscheidung noch ein Jahr lang vollstreckt werden, wobei es zu beachten gilt, dass diese Frist durch den Beginn der Vollstreckung unterbrochen wird, also erneut im vollem Umfang zu laufen beginnt.

Landesweit tabu ist der blaue Qualm seit Januar 2006 in Bürogebäuden, kulturellen Einrichtungen, Einkaufszentren und öffentlichen Verkehrsmitteln. Auch Gastronomiebetriebe sind größtenteils Nichtraucherzonen. Die großen Lokale mit mehr als 100 Quadratmetern dürfen ein Eckchen für die Tabaksüchtigen abtrennen - jedoch höchstens ein Drittel ihrer Räume. In den kleinen Kneipen darf der Wirt selbst entscheiden, ob er sein Restaurant als Raucher- oder Nichtraucherlokal deklariert.
In spanischen Eisenbahnzügen gilt bereits seit Februar 2005 ein generelles Rauchverbot. Nur für Züge, die länger als fünf Stunden unterwegs sind, bleiben eigene Waggons für Raucher vorgesehen.
Die Balearen sind bereits seit Juli 05 rauchfrei. Unter den Vergnügungslokalen sind nur solche vom Rauchverbot ausgenommen, die kein Essen zubereiten oder servieren, also Cocktail-Bars und Discotheken.

Deutsche Botschaft in Madrid 91-557 90 00
Internationale Vorwahl 0034
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Tschechien
Alkohol am Steuer: ab 900 € (Promillegrenze: 0.0)
20 km/h zu schnell ab 40 €
Rotlichtverstoß ab 35 €
Überholverstoß ab 35 €
Parkverstoß  ab 60 €.  Eine durchgezogene gelbe Linie am Fahrbahnrand bedeutet Halt- und Parkverbot; bei einer unterbrochenen gelben Linie darf gehalten werden. Parkknöllchen kosten mindestens 53 €.
Handy am Steuer 40 €
Verstoss gegen die Lichtpflicht (alle Strassen) am Tag: 53 € (ab 1500 Kronen)
Einsatz von Radarwarngeräten:  3.530 €
Verstösse gegen die Vignettenpflicht: bis zu 524 € Strafe
Fehlendes Ersatz-Lampenset: 10 bis 53 € (gilt auch für Xenon-Lampen, die nur in der Werkstatt getauscht werden können)
Das Mitführen einer Warnwest ist derzeit NUR für Dienstfahrzeuge Pflicht!
Fehlende Vignette bis 640 €
Vignetten-Preise: ca. 9,50 € (7 Tage), ca. 14 € (1 Monat), ca. 43 € (1 Jahr)

Deutsche Botschaft in Prag 00420-257 113 111
Internationale Vorwahl 00420
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Türkei
Alkohol am Steuer: ab 150 € (Promillegrenze: 0,5 für Fahrer von PKW ohne Anhänger 0,0‰ für alle anderen Fahrer)
20 km/h zu schnell ab 60 €
rote Ampel 60 €
Überholverstoß ab 60 €
Parkverstoß  30 €
Handy am Steuer k.A.
NEU: Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden (seit Juni 2009)

Deutsche Botschaft in Ankara 0090-312 4555 100
Internationale Vorwahl 0090
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Ukraine
(Promillegrenze: 0.0)
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Ungarn
Alkohol am Steuer: bab 330 €  (Promillegrenze: 0.0)
20 km/h zu schnell ab 100 €
Rotlichtverstoß bis 330 €
Überholverstoß bis 330 €
Parkverstoß  ab 10 €
Handy am Steuer bis 100 €
Verstoss gegen die Lichtpflicht (alle Strassen) am Tag: ca. 40 € (ab 10.000 Forint)
Fehlende Vignette ab 65 €
Vignetten-Preise: ab 6,50 € (4 Tage), ca. 11 € (1 Woche), ca. 18 € (1 Monat), ca. 161,50 € (1 Jahr)

Fahren ohne Vignette: 400 €
Eine 10-Tages-Vignette kostet etwa 9,11 €.  4-Tages-Vignetten für normale Pkw und Motorräder (SaisonpreisParkverstoß .

In allen öffentlichen Einrichtungen gilt "Rauchen verboten".
Strengste Bestimmung am Rande: In Bhutan ist Verkauf von Zigaretten verboten. Wer welche importiert, muss mit 100%iger Importsteuer rechnen.

Deutsche Botschaft in Budapest 0036-1 488 3500
Internationale Vorwahl 0036
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Weißrussland
(Promillegrenze: 0.0)
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Zypern (Linksverkehr)
Alkohol am Steuer: bis 1700 €  (Promillegrenze: 0.5)
20 km/h zu schnell ab 10 €
rote Ampel ab 85 €
Überholverstoß ab 25 €
Parkverstoß  ab 25 €
Handy am Steuer 85

Deutsche Botschaft in Nicosia 00357-22 45 11 45
Internationale Vorwahl 00357
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Bußgeld und Verjährung im Ausland

Hat man sich im Ausland ein "Knöllchen" bekommen, ohne dass man direkt vor Ort abkassiert wurde, dann hatte man bis auf wenige Ausnahmen bisher wenig zu befürchten. Ein Strafzettel, der einem nach Deutschland nachgeschickt wurde, konnte gar nicht oder nur sehr schwer beigetrieben werden.

Damit soll nach einem Beschluss der EU-Justizminsister künftig Schluss sein. Künftig sollen Geldbußen ab 70,- € in allen anderen EU-Staaten anerkannt und vollstreckt werden können.

Zwischen Deutschland und Österreich besteht allerdings bereits jetzt ein Vollstreckungsabkommen, durch das ein österreichisches Bußgeld in Deutschland beigetrieben werden kann. In anderen Fällen, wo ein solches Abkommen nicht besteht, kann es jedoch passieren, dass man bei einer erneuten Einreise in das Land zahlen muss. Als Verkehrssünder bleibt man in ausländischen Computersystemen oft über Jahre registriert.

Wann eine Ordnungswidrigkeit in einem EU-Land verjährt bzw. wie lange ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid beispielsweise bei einem erneuten Besuch vollstreckt werden kann, hängt von den Verjährungsvorschriften des jeweiligen Landes ab.

In Belgien verjähren Ordnungswidrigkeiten beispielsweise in der Regel ein Jahr nach der Tat. Die Vollstreckung einer rechtskräftigen Entscheidung beträgt bei einfachen Verstößen 1 Jahr und bei schweren Verstöße 5 Jahre.

In Frankreich verjährt eine Ordnungswidrigkeit nach 1 Jahr, die Vollstreckungsfrist beträgt 2 Jahren nach Rechtskraft der Entscheidung. Verkehrsstraftaten verjähren in 3 Jahre und können je nach Delikt bis zu 5 Jahren vollstreckt werden.

In Italien beträgt die Vollstreckungsfrist einer rechtskräftigen Entscheidung in den meisten Fällen 5 Jahre.

In den Niederlanden kann eine Verkehrsübertretung regelmäßig 2 Jahre verfolgt und 32 Monate nach Rechtskraft vollstreckt werden.

In der Schweiz können Verkehrsübertretungen 3 Jahre lang verfolgt werden und die Strafe 2 Jahre beigetrieben werden.

In Spanien richtet sich die Verfolgungsverjährung von Straßenverkehrsverstößen nach der Schwere des Delikts und beträgt 3, 6 oder 12 Monate.

Bussgelder in Europa bei Geschwindigkeitsüberschreitungen

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Liste der Botschaften:  http://www.konsulate.de/index2.htm

Informationen zu den europäschischen Mautgebühren auf Autobahnen gibt es hier


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